§ 86 LFSG-VO (weggefallen)

Land- und forstwirtschaftliche Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Verordnung – LFSG-VO

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
§ 86 LFSG-VO

In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmerschutz-Verordnung, LGBl. Nr. 11/1983, außer Kraft.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 14.11.2001 bis 31.12.2019
§ 86 LFSG-VO

In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft seit 31.12.2019 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Land- und forstwirtschaftliche Dienstnehmerschutz-Verordnung, LGBl. Nr. 11/1983, außer Kraft.

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