Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Brittelmaße
(1) Für die nachstehend angeführten Wassertiere werden folgende Mindestmaße (Brittelmaße) festgelegt, die von der Kopfspitze bis zum Schwanzende zu messen sind:
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(2) Die Fischereiausübungsberechtigten können vom Abs seit 26.01.2021 weggefallen. 1 abweichende Brittelmaße festsetzen, wobei die Maße nach Abs. 1 nicht unterschritten werden dürfen.
Brittelmaße
(1) Für die nachstehend angeführten Wassertiere werden folgende Mindestmaße (Brittelmaße) festgelegt, die von der Kopfspitze bis zum Schwanzende zu messen sind:
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(2) Die Fischereiausübungsberechtigten können vom Abs seit 26.01.2021 weggefallen. 1 abweichende Brittelmaße festsetzen, wobei die Maße nach Abs. 1 nicht unterschritten werden dürfen.