§ 7 T-FZD (weggefallen)

Tiroler Fischereigesetz 2002, Zweite Durchführungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.01.2021 bis 31.12.9999
§ 7 T-FZD

In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1 seit 26.01.2021 weggefallen. Juli 2002 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Fischereigesetz, LGBl. Nr. 10/1999, außer Kraft.

Stand vor dem 26.01.2021

In Kraft vom 01.07.2002 bis 26.01.2021
§ 7 T-FZD

In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1 seit 26.01.2021 weggefallen. Juli 2002 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Zweite Durchführungsverordnung zum Tiroler Fischereigesetz, LGBl. Nr. 10/1999, außer Kraft.

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