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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Für die Ausübung des Stimmrechtes und für das passive Wahlrecht ist die Vollendung des 18§ 43 T-FischG seit 31.12.2020 weggefallen. Lebensjahres erforderlich.
(3) Der Tiroler Fischereiverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes. Er hat seinen Sitz in Innsbruck.
(4) Die Behörden haben dem Tiroler Fischereiverband die für die Feststellung seiner Mitglieder erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
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(2) Für die Ausübung des Stimmrechtes und für das passive Wahlrecht ist die Vollendung des 18§ 43 T-FischG seit 31.12.2020 weggefallen. Lebensjahres erforderlich.
(3) Der Tiroler Fischereiverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechtes. Er hat seinen Sitz in Innsbruck.
(4) Die Behörden haben dem Tiroler Fischereiverband die für die Feststellung seiner Mitglieder erforderlichen Auskünfte zu erteilen.