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(2) Das Amt eines Mitgliedes des Landesvorstandes, eines Fischereirevierausschusses, des weiteren Mitgliedes des Disziplinarausschusses und seines Ersatzmitgliedes und des Disziplinaranwaltes endet durch Verlust der Mitgliedschaft zum Tiroler Fischereiverband, Verzicht oder Enthebung. Scheidet eines dieser Mitglieder vorzeitig aus dem Amt, so ist für den Rest der Amtsdauer ein neues Mitglied zu wählen.
(3) Der Verzicht ist schriftlich zu erklären. Er wird eine Woche nach dem Einlangen der Verzichtserklärung beim Tiroler Fischereiverband unwiderruflich und, sofern in der Verzichtserklärung nicht ein späterer Zeitpunkt angegeben ist, wirksam.
(4) Die Mitglieder des Landesvorstandes und der Fischereirevierausschüsse, das weitere Mitglied des Disziplinarausschusses und sein Ersatzmitglied und der Disziplinaranwalt sind von der Landesregierung ihres Amtes zu entheben, wenn sie bei der Besorgung ihrer Aufgaben wiederholt gegen dieses Gesetz, eine Verordnung aufgrund dieses Gesetzes oder die Satzung verstoßen haben.
(2) Das Amt eines Mitgliedes des Landesvorstandes, eines Fischereirevierausschusses, des weiteren Mitgliedes des Disziplinarausschusses und seines Ersatzmitgliedes und des Disziplinaranwaltes endet durch Verlust der Mitgliedschaft zum Tiroler Fischereiverband, Verzicht oder Enthebung. Scheidet eines dieser Mitglieder vorzeitig aus dem Amt, so ist für den Rest der Amtsdauer ein neues Mitglied zu wählen.
(3) Der Verzicht ist schriftlich zu erklären. Er wird eine Woche nach dem Einlangen der Verzichtserklärung beim Tiroler Fischereiverband unwiderruflich und, sofern in der Verzichtserklärung nicht ein späterer Zeitpunkt angegeben ist, wirksam.
(4) Die Mitglieder des Landesvorstandes und der Fischereirevierausschüsse, das weitere Mitglied des Disziplinarausschusses und sein Ersatzmitglied und der Disziplinaranwalt sind von der Landesregierung ihres Amtes zu entheben, wenn sie bei der Besorgung ihrer Aufgaben wiederholt gegen dieses Gesetz, eine Verordnung aufgrund dieses Gesetzes oder die Satzung verstoßen haben.