Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Soweit es für die Erfüllung der Aufgaben des Tiroler Fischereiverbandes erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten zum Zwecke des automationsunterstützten Datenverkehrs ermittelt und verarbeitet werden.
(3) Wenn keine Geschäftsstelle eingerichtet wird, sind jedenfalls am Sitz des Tiroler Fischereiverbandes im erforderlichen Ausmaß Sprechstunden abzuhalten.
(2) Soweit es für die Erfüllung der Aufgaben des Tiroler Fischereiverbandes erforderlich ist, dürfen personenbezogene Daten zum Zwecke des automationsunterstützten Datenverkehrs ermittelt und verarbeitet werden.
(3) Wenn keine Geschäftsstelle eingerichtet wird, sind jedenfalls am Sitz des Tiroler Fischereiverbandes im erforderlichen Ausmaß Sprechstunden abzuhalten.