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Die am 30. Juni 2010 in Kraft stehenden Frauenförderungspläne treten mit 31. Dezember 2011 außer Kraft.entfällt; LGBl. Nr. 33/2017 vom 11.12.2017
Die am 30. Juni 2010 in Kraft stehenden Frauenförderungspläne treten mit 31. Dezember 2011 außer Kraft.entfällt; LGBl. Nr. 33/2017 vom 11.12.2017