§ 48 W-GBG Richtlinienumsetzung

Wiener Gleichbehandlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2023 bis 31.12.9999
§ 48.Paragraph 48,

Durch dieses Gesetz wirdwerden folgende RichtlinieRichtlinien umgesetzt:

Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung), ABl. Nr. L 204 vom 26. Juli 2006 S. 23-36.

  1. 1.Ziffer einsRichtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung), ABl. Nr. L 204 vom 26. Juli 2006 S 23,
  2. 2.Ziffer 2Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/ EU, ABl. Nr. L 188 vom 12. Juli 2019, S 79.

Stand vor dem 31.07.2023

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.07.2023
§ 48.Paragraph 48,

Durch dieses Gesetz wirdwerden folgende RichtlinieRichtlinien umgesetzt:

Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung), ABl. Nr. L 204 vom 26. Juli 2006 S. 23-36.

  1. 1.Ziffer einsRichtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung), ABl. Nr. L 204 vom 26. Juli 2006 S 23,
  2. 2.Ziffer 2Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/ EU, ABl. Nr. L 188 vom 12. Juli 2019, S 79.

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