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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Erlaubnisscheine
(1) Die Erlaubnisscheine sind unter Verwendung der von der Behörde zur Verfügung gestellten Blöcke entsprechend der Anlage 3 im Durchschreibeverfahren zweifach auszustellen seit 26.01.2021 weggefallen.
(2) Die erste Ausfertigung ist demjenigen auszuhändigen, der den Fischfang ausübt. Die zweite Ausfertigung ist ein Jahr ab Ausstellung aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
Erlaubnisscheine
(1) Die Erlaubnisscheine sind unter Verwendung der von der Behörde zur Verfügung gestellten Blöcke entsprechend der Anlage 3 im Durchschreibeverfahren zweifach auszustellen seit 26.01.2021 weggefallen.
(2) Die erste Ausfertigung ist demjenigen auszuhändigen, der den Fischfang ausübt. Die zweite Ausfertigung ist ein Jahr ab Ausstellung aufzubewahren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.