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Prüfungsentgelt
Die Mitglieder der Prüfungskommission erhalten für die Abnahme der Prüfung ein Entgelt von 18,25 Euro für jede angefangene Stunde seit 26.01.2021 weggefallen. Die nicht dem Personalstand des Amtes der Landesregierung angehörigen Mitglieder der Prüfungskommission haben überdies Anspruch auf den Ersatz der notwendigen Barauslagen und Reisekosten nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften.
Prüfungsentgelt
Die Mitglieder der Prüfungskommission erhalten für die Abnahme der Prüfung ein Entgelt von 18,25 Euro für jede angefangene Stunde seit 26.01.2021 weggefallen. Die nicht dem Personalstand des Amtes der Landesregierung angehörigen Mitglieder der Prüfungskommission haben überdies Anspruch auf den Ersatz der notwendigen Barauslagen und Reisekosten nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften.