Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Gewährung von Beihilfen, die gemäß Verordnung (EU) Nr. 702/2014 freizustellen sind, erfolgt frühestens nach Übermittlung der Empfangsbestätigung durch die Kommissionsdienststellen und ist mit 31.12.2020 befristet.
(2) Die Gewährung von Beihilfen, die gemäß Verordnung (EU) Nr. 702/2014 freizustellen sind, erfolgt frühestens nach Übermittlung der Empfangsbestätigung durch die Kommissionsdienststellen und ist mit 31.12.2020 befristet.