§ 14 K-LF 2016 (weggefallen)

Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2016

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.12.2020 bis 31.12.9999
(1) Die Förderungsabwicklungsstelle hat den Förderungsantrag mit der Verpflichtungserklärung entgegenzunehmen, mit einem Einlaufstempel zu versehen, zu protokollieren und hinsichtlich seiner inhaltlichen und formellen Richtigkeit (Vollständigkeit, eigenhändige Unterschrift, Rechtzeitigkeit usw) zu prüfen§ 14 K-LF 2016 seit 16.12.2020 weggefallen. Unvollständige Anträge gelten erst dann als eingebracht, wenn alle erforderlichen Angaben oder Unterlagen der Förderungsabwicklungsstelle vorgelegt sind.

(2) Die Förderungsanträge sind in der Reihenfolge des Einlangens zu bearbeiten. Diesbezüglich ist das Datum des Einlaufstempels der Förderungsabwicklungsstelle für die vollständige Einreichung maßgeblich.

Stand vor dem 16.12.2020

In Kraft vom 05.08.2016 bis 16.12.2020
(1) Die Förderungsabwicklungsstelle hat den Förderungsantrag mit der Verpflichtungserklärung entgegenzunehmen, mit einem Einlaufstempel zu versehen, zu protokollieren und hinsichtlich seiner inhaltlichen und formellen Richtigkeit (Vollständigkeit, eigenhändige Unterschrift, Rechtzeitigkeit usw) zu prüfen§ 14 K-LF 2016 seit 16.12.2020 weggefallen. Unvollständige Anträge gelten erst dann als eingebracht, wenn alle erforderlichen Angaben oder Unterlagen der Förderungsabwicklungsstelle vorgelegt sind.

(2) Die Förderungsanträge sind in der Reihenfolge des Einlangens zu bearbeiten. Diesbezüglich ist das Datum des Einlaufstempels der Förderungsabwicklungsstelle für die vollständige Einreichung maßgeblich.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten