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Legende:
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(2) Die Förderungszusage erfolgt in einem schriftlichen Förderungsvertrag. Dieser Fördervertrag hat gemäß § 11 Abs. 2 K-LWG jedenfalls zu beinhalten:
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(3) Der Fördervertrag besteht aus dem Förderungsantrag einschließlich der Verpflichtungserklärung und der schriftlichen Verständigung von der Genehmigung. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Verständigung von der Genehmigung an den Förderungswerber durch die Förderungsabwicklungsstelle zwischen dem Förderungswerber und dem Land Kärnten zustande.
(2) Die Förderungszusage erfolgt in einem schriftlichen Förderungsvertrag. Dieser Fördervertrag hat gemäß § 11 Abs. 2 K-LWG jedenfalls zu beinhalten:
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(3) Der Fördervertrag besteht aus dem Förderungsantrag einschließlich der Verpflichtungserklärung und der schriftlichen Verständigung von der Genehmigung. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Verständigung von der Genehmigung an den Förderungswerber durch die Förderungsabwicklungsstelle zwischen dem Förderungswerber und dem Land Kärnten zustande.