Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Der Förderungswerber hat sich zu verpflichten, die Aufzeichnungen oder Unterlagen während der vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit dem Prüforgan auf Verlangen jederzeit und kostenlos zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Förderungswerber hat sich zu verpflichten, die Aufzeichnungen oder Unterlagen während der vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit dem Prüforgan auf Verlangen jederzeit und kostenlos zur Verfügung zu stellen.