§ 19 K-LF 2016 (weggefallen)

Kärntner Land- und Forstwirtschaftsförderungsrichtlinie 2016

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.12.2020 bis 31.12.9999
Art und Ausmaß der Förderung richten sich nach der Verfügbarkeit der vom Kärntner Landtag für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mittel§ 19 K-LF 2016 seit 16.12.2020 weggefallen. Die im III. Teil angeführten Maßnahmen und Fördersätze können von der Landesregierung bei mangelnder Bedeckung reduziert werden bzw. gänzlich ausgesetzt werden.

Stand vor dem 16.12.2020

In Kraft vom 05.08.2016 bis 16.12.2020
Art und Ausmaß der Förderung richten sich nach der Verfügbarkeit der vom Kärntner Landtag für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung gestellten Mittel§ 19 K-LF 2016 seit 16.12.2020 weggefallen. Die im III. Teil angeführten Maßnahmen und Fördersätze können von der Landesregierung bei mangelnder Bedeckung reduziert werden bzw. gänzlich ausgesetzt werden.

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