Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der rückzuerstattende Betrag ist mit 4 % p§ 20 K-LF 2016 seit 16.12.2020 weggefallen. a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach der Zinseszinsformel ab Datum der Auszahlung zu verzinsen.
(3) In sozialen Härtefällen kann die Rückzahlung auch in Raten, deren Anzahl und Höhe von der Förderungsabwicklungsstelle festzulegen sind, oder nach Stundung erfolgen.
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(2) Der rückzuerstattende Betrag ist mit 4 % p§ 20 K-LF 2016 seit 16.12.2020 weggefallen. a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz nach der Zinseszinsformel ab Datum der Auszahlung zu verzinsen.
(3) In sozialen Härtefällen kann die Rückzahlung auch in Raten, deren Anzahl und Höhe von der Förderungsabwicklungsstelle festzulegen sind, oder nach Stundung erfolgen.