§ 46 W-VSG (weggefallen)

Wiener Veranstaltungsstättengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2020 bis 31.12.9999
(1) Volltheater dürfen nur zentral oder elektrisch beheizt werden§ 46 W-VSG seit 30.11.2020 weggefallen. In Kanzleien, Werkstätten und in der Wohnung des Hausaufsichtsorganes sind auch andere Heizungsanlagen zulässig.

(2) Putzöffnungen von Rauchfängen sind im Kellergang anzubringen.

(3) Das Bühnenhaus ist durch geeignete technische Einrichtungen (Fenster, Entlüftungsklappen, Lüftungsanlagen) wirksam ins Freie entlüftbar einzurichten. Die Lüftungsanlage des Bühnenhauses darf nicht mit der des Zuschauerraumes verbunden sein.

Stand vor dem 30.11.2020

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.11.2020
(1) Volltheater dürfen nur zentral oder elektrisch beheizt werden§ 46 W-VSG seit 30.11.2020 weggefallen. In Kanzleien, Werkstätten und in der Wohnung des Hausaufsichtsorganes sind auch andere Heizungsanlagen zulässig.

(2) Putzöffnungen von Rauchfängen sind im Kellergang anzubringen.

(3) Das Bühnenhaus ist durch geeignete technische Einrichtungen (Fenster, Entlüftungsklappen, Lüftungsanlagen) wirksam ins Freie entlüftbar einzurichten. Die Lüftungsanlage des Bühnenhauses darf nicht mit der des Zuschauerraumes verbunden sein.

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