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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Putzöffnungen von Rauchfängen sind im Kellergang anzubringen.
(3) Das Bühnenhaus ist durch geeignete technische Einrichtungen (Fenster, Entlüftungsklappen, Lüftungsanlagen) wirksam ins Freie entlüftbar einzurichten. Die Lüftungsanlage des Bühnenhauses darf nicht mit der des Zuschauerraumes verbunden sein.
(2) Putzöffnungen von Rauchfängen sind im Kellergang anzubringen.
(3) Das Bühnenhaus ist durch geeignete technische Einrichtungen (Fenster, Entlüftungsklappen, Lüftungsanlagen) wirksam ins Freie entlüftbar einzurichten. Die Lüftungsanlage des Bühnenhauses darf nicht mit der des Zuschauerraumes verbunden sein.