Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass es dazu kommen kann, dass Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Landesrechnungshofes, des Bundesministeriums für Finanzen und der Europäischen Union nach den unionsrechtlichen Bestimmungen übermittelt oder offengelegt werden müssen§ 21 K-LF 2016 seit 16.12.2020 weggefallen.
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(2) Der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass es dazu kommen kann, dass Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Landesrechnungshofes, des Bundesministeriums für Finanzen und der Europäischen Union nach den unionsrechtlichen Bestimmungen übermittelt oder offengelegt werden müssen§ 21 K-LF 2016 seit 16.12.2020 weggefallen.