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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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(2) Für den Zuschauerraum ist eine möglichst in der Mitte der Decke anzubringende Rauchabzugsöffnung in der Größe von mindestens einem Vierzigstel der Grundfläche des Zuschauerraumes - im Parterre gemessen - auszuführen.
(3) Alle Rauchabzüge müssen mindestens feuerhemmend hergestellt sein und über den Dachfirst geführt werden.
(4) Die Absperrklappen in allen Rauchabzügen müssen leicht beweglich sein, dicht abschließen und sich beim Lösen der Zugvorrichtung durch ihr Übergewicht öffnen. Die Rauchklappen auf der Bühne müssen so beschaffen sein, daß sie sich auch unter dem Einfluß eines bei einem Brand auftretenden Überdrucks den eine Masse von 5 bis 10 kg auf den Quadratmeter ausübt, selbsttätig öffnen und erst nach Abfall dieses Überdruckes wieder von selbst schließen.
(5) Die Rauchklappen auf der Bühne müssen sich vom Standort des Vorhangwärters im Bühnenraum und außerdem von einer sicheren Stelle außerhalb der Bühne durch einen einfachen Handgriff auslösen und schließen lassen. Die Rauchklappen des Zuschauerraumes müssen von je einer Stelle sowohl im Zuschauerraum als auch im Bühnenhaus betätigt werden können.
(2) Für den Zuschauerraum ist eine möglichst in der Mitte der Decke anzubringende Rauchabzugsöffnung in der Größe von mindestens einem Vierzigstel der Grundfläche des Zuschauerraumes - im Parterre gemessen - auszuführen.
(3) Alle Rauchabzüge müssen mindestens feuerhemmend hergestellt sein und über den Dachfirst geführt werden.
(4) Die Absperrklappen in allen Rauchabzügen müssen leicht beweglich sein, dicht abschließen und sich beim Lösen der Zugvorrichtung durch ihr Übergewicht öffnen. Die Rauchklappen auf der Bühne müssen so beschaffen sein, daß sie sich auch unter dem Einfluß eines bei einem Brand auftretenden Überdrucks den eine Masse von 5 bis 10 kg auf den Quadratmeter ausübt, selbsttätig öffnen und erst nach Abfall dieses Überdruckes wieder von selbst schließen.
(5) Die Rauchklappen auf der Bühne müssen sich vom Standort des Vorhangwärters im Bühnenraum und außerdem von einer sicheren Stelle außerhalb der Bühne durch einen einfachen Handgriff auslösen und schließen lassen. Die Rauchklappen des Zuschauerraumes müssen von je einer Stelle sowohl im Zuschauerraum als auch im Bühnenhaus betätigt werden können.