§ 52 W-VSG (weggefallen)

Wiener Veranstaltungsstättengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2020 bis 31.12.9999
(1) Für jedes Volltheater ist eine Hausordnung zu erlassen§ 52 W-VSG seit 30.11.2020 weggefallen.

(2) In der Nähe der Kassa ist ein deutlicher Fassungsraumplan des Theaters an leicht sichtbarer und zugänglicher Stelle anzuschlagen. In jeder Etage ist für diese ein geeigneter Übersichtsplan gut sichtbar anzubringen.

Stand vor dem 30.11.2020

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.11.2020
(1) Für jedes Volltheater ist eine Hausordnung zu erlassen§ 52 W-VSG seit 30.11.2020 weggefallen.

(2) In der Nähe der Kassa ist ein deutlicher Fassungsraumplan des Theaters an leicht sichtbarer und zugänglicher Stelle anzuschlagen. In jeder Etage ist für diese ein geeigneter Übersichtsplan gut sichtbar anzubringen.

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