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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Nach diesen Bestimmungen können gefördert werden:
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(3) Als Förderungswerber kommen natürliche und juristische Personen und im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften sowie deren Zusammenschlüsse in Betracht.
(4) Die Förderung wird als de-minimis-Förderung unter den Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 zu Investitionen in Form von Zuschüssen in Höhe von bis zu§ 40 % der förderbaren Gesamtkosten gewährtK-LF 2016 seit 16.12.2020 weggefallen.
(2) Nach diesen Bestimmungen können gefördert werden:
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(3) Als Förderungswerber kommen natürliche und juristische Personen und im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften sowie deren Zusammenschlüsse in Betracht.
(4) Die Förderung wird als de-minimis-Förderung unter den Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 zu Investitionen in Form von Zuschüssen in Höhe von bis zu§ 40 % der förderbaren Gesamtkosten gewährtK-LF 2016 seit 16.12.2020 weggefallen.