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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Nach diesen Bestimmungen können gefördert werden:
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(3) Als Förderungswerber kommen natürliche und juristische Personen und im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften sowie deren Zusammenschlüsse in Betracht. Diese Maßnahme ist nicht auf Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen beschränkt.
(4) Eine Förderung kann in Form eines Zuschusses zu den förderbaren Kosten in der Höhe von bis zu 90 % gewährt werden.
(5) Es werden nur Maßnahmen gefördert, die den Zielen und Vorgaben der Alpenkonvention (Protokoll Naturschutz & Landschaftsplanung oder Protokoll Berglandwirtschaft) entsprechen.
(2) Nach diesen Bestimmungen können gefördert werden:
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(3) Als Förderungswerber kommen natürliche und juristische Personen und im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften sowie deren Zusammenschlüsse in Betracht. Diese Maßnahme ist nicht auf Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen beschränkt.
(4) Eine Förderung kann in Form eines Zuschusses zu den förderbaren Kosten in der Höhe von bis zu 90 % gewährt werden.
(5) Es werden nur Maßnahmen gefördert, die den Zielen und Vorgaben der Alpenkonvention (Protokoll Naturschutz & Landschaftsplanung oder Protokoll Berglandwirtschaft) entsprechen.