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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Nach diesen Bestimmungen können gefördert werden:
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(3) Als Förderungswerber kommen natürliche und juristische Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften sowie deren Zusammenschlüsse und Gemeinden in Betracht. Diese Maßnahme ist nicht auf Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen beschränkt.
(4) Eine Förderung wird als de-minimis-Förderung unter den Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 40 % der förderbaren Gesamtkosten gewährt.
(5) Als zusätzliche Förderungsvoraussetzungen sind zu beachten:
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(2) Nach diesen Bestimmungen können gefördert werden:
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(3) Als Förderungswerber kommen natürliche und juristische Personen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften sowie deren Zusammenschlüsse und Gemeinden in Betracht. Diese Maßnahme ist nicht auf Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen beschränkt.
(4) Eine Förderung wird als de-minimis-Förderung unter den Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 40 % der förderbaren Gesamtkosten gewährt.
(5) Als zusätzliche Förderungsvoraussetzungen sind zu beachten:
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