Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Nach diesen Bestimmungen können gefördert werden:
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(3) Als Förderungswerber kommen Anbieter von Wissenstransfer, Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen im Forstsektor in Betracht.
(4) Eine Förderung kann in Form eines Zuschusses bis zu 80 % der anerkannten Investitions-, Sach- und Personalkosten erfolgen.
(2) Nach diesen Bestimmungen können gefördert werden:
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(3) Als Förderungswerber kommen Anbieter von Wissenstransfer, Demonstrationsvorhaben und Informationsmaßnahmen im Forstsektor in Betracht.
(4) Eine Förderung kann in Form eines Zuschusses bis zu 80 % der anerkannten Investitions-, Sach- und Personalkosten erfolgen.