§ 75 W-VSG (weggefallen)

Wiener Veranstaltungsstättengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2020 bis 31.12.9999
(1) Alle Sitzplätze für Besucher müssen durch eine übersichtliche Numerierung eindeutig bezeichnet sein§ 75 W-VSG seit 30.11.2020 weggefallen.

(2) Werden im Zuschauerraum außerhalb von Logen Tische für die Zuschauer aufgestellt, so müssen diese unverrückbar befestigt sein.

Stand vor dem 30.11.2020

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.11.2020
(1) Alle Sitzplätze für Besucher müssen durch eine übersichtliche Numerierung eindeutig bezeichnet sein§ 75 W-VSG seit 30.11.2020 weggefallen.

(2) Werden im Zuschauerraum außerhalb von Logen Tische für die Zuschauer aufgestellt, so müssen diese unverrückbar befestigt sein.

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