§ 88 W-VSG (weggefallen)

Wiener Veranstaltungsstättengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2020 bis 31.12.9999
Stiegen, die den Besuchern als Hauptverkehrswege dienen und zwei oder mehrere Geschosse verbinden, haben geradarmig, feuerbeständig und nicht freitragend zu sein§ 88 W-VSG seit 30.11.2020 weggefallen. Die dazu gehörigen Stiegenhäuser müssen feuerbeständig und gegen die Geschosse durch Türen abgeschlossen sein.

Stand vor dem 30.11.2020

In Kraft vom 01.01.2014 bis 30.11.2020
Stiegen, die den Besuchern als Hauptverkehrswege dienen und zwei oder mehrere Geschosse verbinden, haben geradarmig, feuerbeständig und nicht freitragend zu sein§ 88 W-VSG seit 30.11.2020 weggefallen. Die dazu gehörigen Stiegenhäuser müssen feuerbeständig und gegen die Geschosse durch Türen abgeschlossen sein.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten