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Tagesordnung
(1) Die Tagesordnung ist vom Vorsitzenden zu erstellen seit 02.08.2021 weggefallen. Ist der Sachverständigenbeirat aufgrund eines Antrages seiner Mitglieder einzuberufen, so hat der Vorsitzende jedenfalls die bekannt gegebenen Beratungsthemen in die Tagesordnung aufzunehmen.
(2) In Sitzungen dürfen weitere Beratungsthemen nur mit Zustimmung aller anwesenden Mitglieder in die Tagesordnung aufgenommen werden.
(3) Nach Möglichkeit hat die Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung den ersten Tagesordnungspunkt der folgenden Sitzung, die Angelegenheiten der betroffenen Gemeinde zum Gegenstand hat, zu bilden.
Tagesordnung
(1) Die Tagesordnung ist vom Vorsitzenden zu erstellen seit 02.08.2021 weggefallen. Ist der Sachverständigenbeirat aufgrund eines Antrages seiner Mitglieder einzuberufen, so hat der Vorsitzende jedenfalls die bekannt gegebenen Beratungsthemen in die Tagesordnung aufzunehmen.
(2) In Sitzungen dürfen weitere Beratungsthemen nur mit Zustimmung aller anwesenden Mitglieder in die Tagesordnung aufgenommen werden.
(3) Nach Möglichkeit hat die Genehmigung der Niederschrift über die letzte Sitzung den ersten Tagesordnungspunkt der folgenden Sitzung, die Angelegenheiten der betroffenen Gemeinde zum Gegenstand hat, zu bilden.