§ 10 T-SOGS (weggefallen)

Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003, Geschäftsordnung des Sachverständigenbeirates

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.08.2021 bis 31.12.9999
§ 10 T-SOGS

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft seit 02.08.2021 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des Sachverständigenbeirates, LGBl. Nr. 59/1977, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 10/1988 außer Kraft.

Stand vor dem 02.08.2021

In Kraft vom 26.03.2004 bis 02.08.2021
§ 10 T-SOGS

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft seit 02.08.2021 weggefallen. Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung des Sachverständigenbeirates, LGBl. Nr. 59/1977, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 10/1988 außer Kraft.

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