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(1) WerDieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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(2) ProdukteGleichzeitig tritt das Tiroler Heilvorkommen- und Kurortegesetz, die entgegenLGBl. Nr. 55/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 114/2001, außer Kraft.
(3) Dieses Gesetz wurde nach den Bestimmungen dieses Gesetzes vertrieben oder versendet werden,der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und Werbematerial, das den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht entspricht, können für verfallen erklärt werdentechnischen Vorschriften (unter der Notifikationsnummer 2002/456/A) notifiziert.
(1) WerDieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
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(2) ProdukteGleichzeitig tritt das Tiroler Heilvorkommen- und Kurortegesetz, die entgegenLGBl. Nr. 55/1961, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 114/2001, außer Kraft.
(3) Dieses Gesetz wurde nach den Bestimmungen dieses Gesetzes vertrieben oder versendet werden,der Richtlinie 98/34/EG über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und Werbematerial, das den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht entspricht, können für verfallen erklärt werdentechnischen Vorschriften (unter der Notifikationsnummer 2002/456/A) notifiziert.