§ 3 T-SOSVM (weggefallen)

Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003, Sachverständigenbeirat, Vergütung für die Mitglieder

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.08.2021 bis 31.12.9999
§ 3 T-SOSVM

Ersatz des entgangenen Verdienstes

Die Höhe des Ersatzes des entgangenen Verdienstes beträgt 20,– Euro für jede angefangene Stunde seit 02.08.2021 weggefallen.

Stand vor dem 02.08.2021

In Kraft vom 23.06.2004 bis 02.08.2021
§ 3 T-SOSVM

Ersatz des entgangenen Verdienstes

Die Höhe des Ersatzes des entgangenen Verdienstes beträgt 20,– Euro für jede angefangene Stunde seit 02.08.2021 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten