§ 4 T-SOSVM (weggefallen)

Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003, Sachverständigenbeirat, Vergütung für die Mitglieder

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.08.2021 bis 31.12.9999
§ 4 T-SOSVM

Auszahlung

(1) Die Vergütung für Mühewaltung und der Ersatz des Verdienstentganges sind spätestens bis zum Ende jeden Jahres auszuzahlen seit 02.08.2021 weggefallen.

(2) Der Ersatz des entgangenen Verdienstes ist vom betreffenden Mitglied spätestens jeweils bis zum 10. Dezember schriftlich geltend zu machen. Dabei sind die Tätigkeiten, aufgrund deren ein Verdienstentgang entstanden ist, und die dafür aufgewendete Zeit im Einzelnen anzuführen.

Stand vor dem 02.08.2021

In Kraft vom 23.06.2004 bis 02.08.2021
§ 4 T-SOSVM

Auszahlung

(1) Die Vergütung für Mühewaltung und der Ersatz des Verdienstentganges sind spätestens bis zum Ende jeden Jahres auszuzahlen seit 02.08.2021 weggefallen.

(2) Der Ersatz des entgangenen Verdienstes ist vom betreffenden Mitglied spätestens jeweils bis zum 10. Dezember schriftlich geltend zu machen. Dabei sind die Tätigkeiten, aufgrund deren ein Verdienstentgang entstanden ist, und die dafür aufgewendete Zeit im Einzelnen anzuführen.

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