Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Auszahlung
(1) Die Vergütung für Mühewaltung und der Ersatz des Verdienstentganges sind spätestens bis zum Ende jeden Jahres auszuzahlen seit 02.08.2021 weggefallen.
(2) Der Ersatz des entgangenen Verdienstes ist vom betreffenden Mitglied spätestens jeweils bis zum 10. Dezember schriftlich geltend zu machen. Dabei sind die Tätigkeiten, aufgrund deren ein Verdienstentgang entstanden ist, und die dafür aufgewendete Zeit im Einzelnen anzuführen.
Auszahlung
(1) Die Vergütung für Mühewaltung und der Ersatz des Verdienstentganges sind spätestens bis zum Ende jeden Jahres auszuzahlen seit 02.08.2021 weggefallen.
(2) Der Ersatz des entgangenen Verdienstes ist vom betreffenden Mitglied spätestens jeweils bis zum 10. Dezember schriftlich geltend zu machen. Dabei sind die Tätigkeiten, aufgrund deren ein Verdienstentgang entstanden ist, und die dafür aufgewendete Zeit im Einzelnen anzuführen.