§ 5 T-SOSVM (weggefallen)

Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003, Sachverständigenbeirat, Vergütung für die Mitglieder

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 03.08.2021 bis 31.12.9999
§ 5 T-SOSVM

In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft seit 02.08.2021 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Vergütung der Mitglieder des Sachverständigenbeirates nach dem Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz, LGBl. Nr. 69/1998, außer Kraft.

Stand vor dem 02.08.2021

In Kraft vom 23.06.2004 bis 02.08.2021
§ 5 T-SOSVM

In-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft seit 02.08.2021 weggefallen.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Vergütung der Mitglieder des Sachverständigenbeirates nach dem Stadtkern- und Ortsbildschutzgesetz, LGBl. Nr. 69/1998, außer Kraft.

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