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Verschwiegenheitspflicht der Organe von Trägern der
Sozialversicherung
Die Organe von Trägern der Sozialversicherung, die an Betriebsbesichtigungen (§ 124 Abs. 3 und 4) teilnehmen, unterliegen der der Land- und Forstwirtschaftsinspektion auferlegten Verschwiegenheitspflicht (§ 121 Abs. 1 und 2)Oö. LAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.
Verschwiegenheitspflicht der Organe von Trägern der
Sozialversicherung
Die Organe von Trägern der Sozialversicherung, die an Betriebsbesichtigungen (§ 124 Abs. 3 und 4) teilnehmen, unterliegen der der Land- und Forstwirtschaftsinspektion auferlegten Verschwiegenheitspflicht (§ 121 Abs. 1 und 2)Oö. LAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.