§ 51 Bgld. BG

Burgenländisches Bezügegesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999

(Anm.: entfallen§ 47 Abs. 7 Z 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft; gleichzeitig tritt LGBl. Nr. 15/2004§ 8 Abs. 3 lit). b außer Kraft.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 01.07.2004 bis 31.08.2018

(Anm.: entfallen§ 47 Abs. 7 Z 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 44/2018 tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft; gleichzeitig tritt LGBl. Nr. 15/2004§ 8 Abs. 3 lit). b außer Kraft.

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