§ 133 Oö. LAO 1989 (weggefallen)

Oö. Landarbeitsordnung 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Das Lehrverhältnis endet

1.

mit Ablauf der Lehrzeit (§ 130 Abs. 1);

2.

mit dem Tod des Lehrberechtigten oder des Lehrlings;

3.

mit dem Eintritt der Unmöglichkeit auf seiten des Lehrberechtigten oder des Lehrlings, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen;

4.

durch Auflösung (§ 134);

5.

durch einvernehmliche Auflösung (§ 134a);

6.

durch Kündigung (§ 135);

6a.

durch außerordentliche Auflösung (§ 135a);

7.

bei Auflösung des Lehrbetriebes oder Widerruf der Anerkennung als Lehrbetrieb;

8.

wenn der Lehrberechtigte die Berechtigung zur Lehrlingsausbildung verliert;

9.

mit vorzeitiger positiver Ablegung der Facharbeiterprüfung gemäß den Bestimmungen des Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 1991, wobei die Lehrzeit mit Ablauf der Kalenderwoche, in der die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, endet.

(Anm.: LGBl. Nr. 12/1994, 44/2009, 103/2013)

(2) Nach Beendigung des Lehrverhältnisses ist die Eintragung in der Lehrlingsstammrolle zu löschen§ 133 . LAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2019
(1) Das Lehrverhältnis endet

1.

mit Ablauf der Lehrzeit (§ 130 Abs. 1);

2.

mit dem Tod des Lehrberechtigten oder des Lehrlings;

3.

mit dem Eintritt der Unmöglichkeit auf seiten des Lehrberechtigten oder des Lehrlings, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen;

4.

durch Auflösung (§ 134);

5.

durch einvernehmliche Auflösung (§ 134a);

6.

durch Kündigung (§ 135);

6a.

durch außerordentliche Auflösung (§ 135a);

7.

bei Auflösung des Lehrbetriebes oder Widerruf der Anerkennung als Lehrbetrieb;

8.

wenn der Lehrberechtigte die Berechtigung zur Lehrlingsausbildung verliert;

9.

mit vorzeitiger positiver Ablegung der Facharbeiterprüfung gemäß den Bestimmungen des Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetzes 1991, wobei die Lehrzeit mit Ablauf der Kalenderwoche, in der die Prüfung erfolgreich abgelegt wurde, endet.

(Anm.: LGBl. Nr. 12/1994, 44/2009, 103/2013)

(2) Nach Beendigung des Lehrverhältnisses ist die Eintragung in der Lehrlingsstammrolle zu löschen§ 133 . LAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.

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