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(2) Eine Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung hat außerdem binnen zwei Wochen stattzufinden, wenn mehr als ein Drittel der in der betreffenden Versammlung stimmberechtigten Dienstnehmer oder ein Drittel der Betriebsratsmitglieder, im Fall der Betriebshauptversammlung auch dann, wenn einer der beiden Betriebsräte dies verlangt LAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.
(2) Eine Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung hat außerdem binnen zwei Wochen stattzufinden, wenn mehr als ein Drittel der in der betreffenden Versammlung stimmberechtigten Dienstnehmer oder ein Drittel der Betriebsratsmitglieder, im Fall der Betriebshauptversammlung auch dann, wenn einer der beiden Betriebsräte dies verlangt LAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.