§ 2 T-PP (weggefallen)

Pflegegeld nach dem Tiroler Pflegegeldgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2012 bis 31.12.9999
§ 2

Die Ausgleichszahlungen im Sinne des § 28 Abs. 1 TPGG§ 2 T-PP werden um 2 vseit 31.12.2011 weggefallen. H. erhöht und auf Beträge von vollen 10 Cent gerundet, wobei Beträge unter 5 Cent abzurunden und Beträge ab 5 Cent aufzurunden sind. Der Vervielfachung sind die für das Jahr 2004 gebührenden Beträge zu Grunde zu legen.

Stand vor dem 31.12.2011

In Kraft vom 01.01.2005 bis 31.12.2011
§ 2

Die Ausgleichszahlungen im Sinne des § 28 Abs. 1 TPGG§ 2 T-PP werden um 2 vseit 31.12.2011 weggefallen. H. erhöht und auf Beträge von vollen 10 Cent gerundet, wobei Beträge unter 5 Cent abzurunden und Beträge ab 5 Cent aufzurunden sind. Der Vervielfachung sind die für das Jahr 2004 gebührenden Beträge zu Grunde zu legen.

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