Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(2) Die Zustimmung des Betriebsrates gemäß Abs§ 205 Oö. 1 kann durch Entscheidung der land- und forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle ersetzt werdenLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen. Im übrigen gelten § 55 Abs. 2 und § 206 Abs. 2 sinngemäß.
(3) Durch die Abs. 1 und 2 werden die sich aus § 204 ergebenden Zustimmungsrechte des Betriebsrates nicht berührt.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(2) Die Zustimmung des Betriebsrates gemäß Abs§ 205 Oö. 1 kann durch Entscheidung der land- und forstwirtschaftlichen Schlichtungsstelle ersetzt werdenLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen. Im übrigen gelten § 55 Abs. 2 und § 206 Abs. 2 sinngemäß.
(3) Durch die Abs. 1 und 2 werden die sich aus § 204 ergebenden Zustimmungsrechte des Betriebsrates nicht berührt.