Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Aufgaben der Gleichbehandlungskommission
Die Kommission hat sich mit allen die Diskriminierung im Sinne der §§ 112 bis 113c berührenden Fragen zu befassen, soweit nicht die Zuständigkeitsregelung gemäß § 113r zur Anwendung gelangtOö. (Anm: LGBl. Nr. 73/2005, 136/2007)
Aufgaben der Gleichbehandlungskommission
Die Kommission hat sich mit allen die Diskriminierung im Sinne der §§ 112 bis 113c berührenden Fragen zu befassen, soweit nicht die Zuständigkeitsregelung gemäß § 113r zur Anwendung gelangtOö. (Anm: LGBl. Nr. 73/2005, 136/2007)