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Dieses GesetzHauptstück hat zum Ziel:
a) | den Schutz der Rechte und Interessen von Heimbewohnern sowie von Personen, die in absehbarer Zeit in ein Heim aufgenommen werden wollen; | |||||||||
b) | die Wahrung der Menschenwürde, die Wahrung und Förderung der Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Heimbewohner sowie die Sicherung der Pflegequalität; | |||||||||
c) | die Sicherung eines bedarfsgerechten Netzes an stationären Dienstleistungen, das hilfs-, betreuungs- oder pflegebedürftigen, insbesondere älteren, Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglicht. |
Dieses GesetzHauptstück hat zum Ziel:
a) | den Schutz der Rechte und Interessen von Heimbewohnern sowie von Personen, die in absehbarer Zeit in ein Heim aufgenommen werden wollen; | |||||||||
b) | die Wahrung der Menschenwürde, die Wahrung und Förderung der Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Heimbewohner sowie die Sicherung der Pflegequalität; | |||||||||
c) | die Sicherung eines bedarfsgerechten Netzes an stationären Dienstleistungen, das hilfs-, betreuungs- oder pflegebedürftigen, insbesondere älteren, Menschen die Führung eines menschenwürdigen Lebens ermöglicht. |