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Beteiligung der Dienstnehmerinnen
und Dienstnehmer in der
Europäischen Genossenschaft kraft Gesetzes
SCE-Betriebsrat kraft Gesetzes
Errichtung
(1) Wenn
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(2) Sofern in den Vereinbarungen gemäß §§ 274 oder 275 nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen dieses Unterabschnitts nicht für diese VereinbarungenLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.
(Anm: LGBl. Nr. 136/2007)
Beteiligung der Dienstnehmerinnen
und Dienstnehmer in der
Europäischen Genossenschaft kraft Gesetzes
SCE-Betriebsrat kraft Gesetzes
Errichtung
(1) Wenn
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(2) Sofern in den Vereinbarungen gemäß §§ 274 oder 275 nichts anderes bestimmt ist, gelten die Bestimmungen dieses Unterabschnitts nicht für diese VereinbarungenLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.
(Anm: LGBl. Nr. 136/2007)