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(2) Wenn der SCE-Betriebsrat den Beschluss fasst, eine solche Vereinbarung auszuhandeln, so finden die §§ 269§ 287 , 274 und 275 mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des besonderen Verhandlungsgremiums der SCE-Betriebsrat diese Vereinbarung aushandeltOö. Wenn innerhalb des für die Verhandlungen vorgesehenen Zeitraums (§ 270) keine Vereinbarung zustande gekommen ist, finden die Bestimmungen dieses Unterabschnitts weiterhin AnwendungLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.
(Anm: LGBl. Nr. 136/2007)
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(2) Wenn der SCE-Betriebsrat den Beschluss fasst, eine solche Vereinbarung auszuhandeln, so finden die §§ 269§ 287 , 274 und 275 mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle des besonderen Verhandlungsgremiums der SCE-Betriebsrat diese Vereinbarung aushandeltOö. Wenn innerhalb des für die Verhandlungen vorgesehenen Zeitraums (§ 270) keine Vereinbarung zustande gekommen ist, finden die Bestimmungen dieses Unterabschnitts weiterhin AnwendungLAO 1989 seit 31.12.2019 weggefallen.
(Anm: LGBl. Nr. 136/2007)