§ 1 T-LLV 2005 (weggefallen)

Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2023 bis 31.12.9999
(§ 1) Für die land T- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne und gemeinsamen Lehrplanbestimmungen erlassen:

a)

Gemeinsame Lehrplanbestimmungen für die Fachberufsschulen (Anlage 1/0);

b)

Lehrplan der Fachberufsschule für Gartenbau (Anlage 1/1);

c)

Lehrplan der Fachberufsschule für Forstwirtschaft (Anlage 1/2).

(2) Für die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne, gemeinsamen Lehrplanbestimmungen sowie Cluster aus dem Kompetenzmodell erlassen:

a)

Gemeinsame Lehrplanbestimmungen für Fachschulen (Anlage 2/0);

b)

Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule (Anlage 2/1);

c)

Lehrplan der Fachschulen für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement (Anlage 2/2);

d)

Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Erwachsene (Anlage 2/3);

e)

Lehrplan der Hauswirtschaftlichen Fachschule für Erwachsene (Anlage 2/4);

f)

Lehrplan der Forstwirtschaftlichen Fachschule für Erwachsene (Anlage 2/5);

g)

Lehrplan der Fachschule für Pferdewirtschaft (Anlage 2/6);

(3) Für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen werden folgende Cluster aus dem Kompetenzmodell erlassen (Anlage 3/0):

a)

Soziale und Personale Kompetenzen

b)

Unternehmensführung

c)

Agrarische Basiskompetenzen

d)

Landwirtschaft

e)

Betriebs- und Haushaltsmanagement

f)

Pferdewirtschaft

g)

Gartenbau

h)

Weinbau

i)

Obstbau

j)

Forstwirtschaft

LLV 2005 seit 31.08.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2023

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.08.2023
(§ 1) Für die land T- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne und gemeinsamen Lehrplanbestimmungen erlassen:

a)

Gemeinsame Lehrplanbestimmungen für die Fachberufsschulen (Anlage 1/0);

b)

Lehrplan der Fachberufsschule für Gartenbau (Anlage 1/1);

c)

Lehrplan der Fachberufsschule für Forstwirtschaft (Anlage 1/2).

(2) Für die land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne, gemeinsamen Lehrplanbestimmungen sowie Cluster aus dem Kompetenzmodell erlassen:

a)

Gemeinsame Lehrplanbestimmungen für Fachschulen (Anlage 2/0);

b)

Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule (Anlage 2/1);

c)

Lehrplan der Fachschulen für ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement (Anlage 2/2);

d)

Lehrplan der Landwirtschaftlichen Fachschule für Erwachsene (Anlage 2/3);

e)

Lehrplan der Hauswirtschaftlichen Fachschule für Erwachsene (Anlage 2/4);

f)

Lehrplan der Forstwirtschaftlichen Fachschule für Erwachsene (Anlage 2/5);

g)

Lehrplan der Fachschule für Pferdewirtschaft (Anlage 2/6);

(3) Für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen werden folgende Cluster aus dem Kompetenzmodell erlassen (Anlage 3/0):

a)

Soziale und Personale Kompetenzen

b)

Unternehmensführung

c)

Agrarische Basiskompetenzen

d)

Landwirtschaft

e)

Betriebs- und Haushaltsmanagement

f)

Pferdewirtschaft

g)

Gartenbau

h)

Weinbau

i)

Obstbau

j)

Forstwirtschaft

LLV 2005 seit 31.08.2023 weggefallen.

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