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In§ 2 T-Kraft-Treten; Kundmachung
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. SeptemberLLV 2005 in Kraftseit 31.08.2023 weggefallen.
Gleichzeitig treten außer Kraft:
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(2) Die Lehrpläne nach § 1 werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei des Amtes der Tiroler Landesregierung sowie an den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Imst, Lienz, Rotholz und St. Johann in Tirol-Weitau und den Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft Landeck/Perjen und Breitenwang verlautbart. Die Auflegung an der Schule hat durch den Schulleiter zu erfolgen.
In§ 2 T-Kraft-Treten; Kundmachung
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. SeptemberLLV 2005 in Kraftseit 31.08.2023 weggefallen.
Gleichzeitig treten außer Kraft:
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(2) Die Lehrpläne nach § 1 werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei des Amtes der Tiroler Landesregierung sowie an den Landwirtschaftlichen Lehranstalten Imst, Lienz, Rotholz und St. Johann in Tirol-Weitau und den Fachschulen für Ländliche Hauswirtschaft Landeck/Perjen und Breitenwang verlautbart. Die Auflegung an der Schule hat durch den Schulleiter zu erfolgen.