§ 20 Oö. TG 1990 (weggefallen)

Oö. Tourismus-Gesetz 1990

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.02.2018 bis 31.12.9999
Verletzt die Geschäftsführerin bzw§ 20 . der Geschäftsführer oder ein Mitglied des Vorstands unter Missachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters ihre bzwTG 1990 seit 31.01.2018 weggefallen. seine gesetzlichen Pflichten oder rechtmäßige Beschlüsse eines nach diesem Landesgesetz zuständigen Organs, so haftet sie bzw. er dem Tourismusverband für den daraus entstandenen Schaden nach den §§ 1293 ff. ABGB; dies gilt sinngemäß auch für die Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer. Wurde die Tätigkeit für den Tourismusverband unentgeltlich ausgeführt, besteht eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(Anm: LGBl.Nr. 117/2012)

Stand vor dem 31.01.2018

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.01.2018
Verletzt die Geschäftsführerin bzw§ 20 . der Geschäftsführer oder ein Mitglied des Vorstands unter Missachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Organwalters ihre bzwTG 1990 seit 31.01.2018 weggefallen. seine gesetzlichen Pflichten oder rechtmäßige Beschlüsse eines nach diesem Landesgesetz zuständigen Organs, so haftet sie bzw. er dem Tourismusverband für den daraus entstandenen Schaden nach den §§ 1293 ff. ABGB; dies gilt sinngemäß auch für die Rechnungsprüferinnen und Rechnungsprüfer. Wurde die Tätigkeit für den Tourismusverband unentgeltlich ausgeführt, besteht eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(Anm: LGBl.Nr. 117/2012)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten