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(2) Die Landes-Tourismusorganisation ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und besitzt Rechtspersönlichkeit; sie hat ihren Sitz in Linz und ist berechtigt, das oö. Landeswappen zu führen. In ihr sind die Tourismusverbände zusammengeschlossen. (Anm: LGBl.Nr. 117/2012)
(Anm: LGBl. Nr. 12/2003)
(2) Die Landes-Tourismusorganisation ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und besitzt Rechtspersönlichkeit; sie hat ihren Sitz in Linz und ist berechtigt, das oö. Landeswappen zu führen. In ihr sind die Tourismusverbände zusammengeschlossen. (Anm: LGBl.Nr. 117/2012)
(Anm: LGBl. Nr. 12/2003)