§ 39 TMSchG 2005 Umsetzung von Unionsrecht

Mutterschutzgesetz 2005 - TMSchG 2005, Tiroler

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.11.2015 bis 31.12.9999

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

  1. 1.Ziffer einsRichtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten, ABl. 1989 Nr. L 393, S. 1, in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21;
  2. 2.Ziffer 2Richtlinie 92/85/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz, ABl. 1992 Nr. L 348, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU, ABl. 2014 Nr. L 65, S. 1;
  3. 3.Ziffer 3Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates, ABl. 2019 Nr. L 188, S. 79,
  4. 4.Ziffer 4Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates, ABl. Nr. L 382, S. 1.

1.

Richtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten, ABl. 1989 Nr. L 393, S. 1, in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21;

2.

Richtlinie 92/85/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz, ABl. 1992 Nr. L 348, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU, ABl. 2014 Nr. L 65, S. 1;

3.

Richtlinie 2010/18/EU des Rates zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG, ABl. 2010 Nr. L 68, S. 13, in der Fassung der Richtlinie 2013/62/EU, ABl. 2013 Nr. L 353, S. 7.“

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.12.2023 bis 31.07.2024

Durch dieses Gesetz werden folgende Richtlinien umgesetzt:

  1. 1.Ziffer einsRichtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten, ABl. 1989 Nr. L 393, S. 1, in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21;
  2. 2.Ziffer 2Richtlinie 92/85/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz, ABl. 1992 Nr. L 348, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU, ABl. 2014 Nr. L 65, S. 1;
  3. 3.Ziffer 3Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates, ABl. 2019 Nr. L 188, S. 79,
  4. 4.Ziffer 4Richtlinie (EU) 2021/1883 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/50/EG des Rates, ABl. Nr. L 382, S. 1.

1.

Richtlinie 89/654/EWG des Rates über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten, ABl. 1989 Nr. L 393, S. 1, in der Fassung der Richtlinie 2007/30/EG, ABl. 2007 Nr. L 165, S. 21;

2.

Richtlinie 92/85/EWG des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz, ABl. 1992 Nr. L 348, S. 1, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2014/27/EU, ABl. 2014 Nr. L 65, S. 1;

3.

Richtlinie 2010/18/EU des Rates zur Durchführung der von BUSINESSEUROPE, UEAPME, CEEP und EGB geschlossenen überarbeiteten Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub und zur Aufhebung der Richtlinie 96/34/EG, ABl. 2010 Nr. L 68, S. 13, in der Fassung der Richtlinie 2013/62/EU, ABl. 2013 Nr. L 353, S. 7.“

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten