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Rechtsträger im Sinne des § 2 des Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung, LGBl. für Wien Nr. 36/2013, sind:
1. | der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds | |||||||||
2. | die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien | |||||||||
3. | der WOHNFONDS WIEN Fonds | |||||||||
4. | der Wiener Tourismusverband | |||||||||
5. | der Fonds Soziales Wien | |||||||||
6. | das Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien | |||||||||
7. | die Museen der Stadt Wien | |||||||||
8. | der Filmfonds Wien | |||||||||
9. | der Medizinisch-Wissenschaftliche Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien | |||||||||
10. | die Landwirtschaftskammer für Wien | |||||||||
11. | der Wiener Gesundheitsfonds |
Rechtsträger im Sinne des § 2 des Gesetzes über die risikoaverse Ausrichtung der Finanzgebarung, LGBl. für Wien Nr. 36/2013, sind:
1. | der Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds | |||||||||
2. | die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien | |||||||||
3. | der WOHNFONDS WIEN Fonds | |||||||||
4. | der Wiener Tourismusverband | |||||||||
5. | der Fonds Soziales Wien | |||||||||
6. | das Kuratorium für Psychosoziale Dienste in Wien | |||||||||
7. | die Museen der Stadt Wien | |||||||||
8. | der Filmfonds Wien | |||||||||
9. | der Medizinisch-Wissenschaftliche Fonds des Bürgermeisters der Bundeshauptstadt Wien | |||||||||
10. | die Landwirtschaftskammer für Wien | |||||||||
11. | der Wiener Gesundheitsfonds |