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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Entfallen (1Anm: LGBl.Nr. 74/2011) Als Geldleistungen der sozialen Hilfe kommen einmalige oder laufende Zahlungen in Betracht. Müssen Geldleistungen an Hilfebedürftige zugestellt oder überwiesen werden, trägt die Gebühren der zuständige Träger sozialer Hilfe.
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Entfallen (1Anm: LGBl.Nr. 74/2011) Als Geldleistungen der sozialen Hilfe kommen einmalige oder laufende Zahlungen in Betracht. Müssen Geldleistungen an Hilfebedürftige zugestellt oder überwiesen werden, trägt die Gebühren der zuständige Träger sozialer Hilfe.
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