§ 17 TGFG

Gesundheitsfondsgesetz - TGFG, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2013 bis 31.12.9999

Der Fonds hatkann zu seiner Beratung eine Tiroler Gesundheitskonferenz einzurichteneinrichten, in der die wesentlichen Akteure des Gesundheitswesens in Tirol vertreten sind. Es können auch zu bestimmten Themen sowie für einzelne Regionen spezielle Gesundheitskonferenzen und Arbeitsgruppen eingesetzt werden.

Stand vor dem 31.12.2012

In Kraft vom 09.07.2008 bis 31.12.2012

Der Fonds hatkann zu seiner Beratung eine Tiroler Gesundheitskonferenz einzurichteneinrichten, in der die wesentlichen Akteure des Gesundheitswesens in Tirol vertreten sind. Es können auch zu bestimmten Themen sowie für einzelne Regionen spezielle Gesundheitskonferenzen und Arbeitsgruppen eingesetzt werden.

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